Möbellift/-aufzugvermietung in und um Greifswald
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small
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- jede weitere Std. 59,00 €
- inkl. Bedienerpersonal
- inkl. Auf- und Abbau
- kostenlose vorab-Besichtigung
- zzgl. An- und Abfahrt
- zzgl. 19 % MwSt.
medium
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- jede weitere Std. 39,00 €
- inkl. Bedienerpersonal
- inkl. Auf- und Abbau
- kostenlose vorab-Besichtigung
- zzgl. An- und Abfahrt
- zzgl. 19 % MwSt.
Möbellift - Miete/Angebot erfragen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Möbelliftmiete) (Stand: Oktober 2016)
Allgemeines
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Unser Möbellift ist grundsätzlich nur mit Bedienpersonal von Thietke Umzüge zu vermieten.
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Der Lift ist nicht für Personentransporte zugelassen.
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Um festzustellen, ob die Örtlichkeiten für die Nutzung des Möbelliftes geeignet sind, ist der vorab-Besuch durch einen Umzugsberater ratsam.
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Die Mindestmietdauer beträgt eine Stunde inkl. Personal, Betriebsmittel, Auf- und Abbau und zzgl. Mehrwertsteuer.
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Bei den Tarifen „medium“ und „large“ ist die An- und Abfahrt im Umkreis von 5 km um Greifswald inklusive. Bei dem Tarif „small“ wird eine geringe Anfahrtspauschale erhoben.
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Der fällige Mietzins ist sofort in bar gegen Quittung vor Ort an den Mitarbeiter zu begleichen oder im Vorfeld (mind. 3 Bankarbeitstage) vor Einsatzbeginn auf unser Geschäftskonto zu überweisen.
Weitere allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vermieter des mobilen Möbelliftes, Firma Thietke Umzüge, Rosenweg 17 in 17495 Groß Kiesow, haftet für Sach- oder Personenschäden, die bei Betrieb des gemieteten Möbelliftes entstehen, nur soweit sie auf einem schuldhaft fehlerhaften Auf- oder Abbau des Gerätes beruhen.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der geschlossene Mietvertrag neben der Überlassung des Möbelliftes nur diese Tätigkeit des Vermieters vorsieht und er auf eigene Verantwortung nur diese Arbeiten ausführt.
Der Mietzeitraum beginnt mit der Einsatzbereitschaft des Möbelliftes am geplanten Einsatzort und endet mit Beginn des Abbaus.
Pro angefangene Stunde wird gemäß Preisliste abgerechnet. Der Preis beinhaltet einen fachkundigen Bediener sowie sämtliche Betriebsmittel, die zum Betrieb des Möbellifts benötigt werden.
Der Vermieter sowie sein bestellter Bediener ist während des Einsatzes Erfüllungsgehilfe des Mieters und ist für Schäden nicht regreßpflichtig.
Den Anweisungen des bestellten Bedieners und ggf. anderen Mitarbeitern von Thietke Umzüge ist bei allen anfallenden Liftarbeiten Folge zu leisten. Bei groben oder grob fahrlässigen Verstößen ist der Liftbediener berechtigt, den Auftrag abzubrechen.
Wenn die Sicherheit von Personen und/oder Gegenständen gefährdet ist und/oder die Windstärke 6 Bft > 45 km/h übersteigt, ist der Bediener verpflichtet den Auftrag abzubrechen bzw. zu unterbrechen bis der Umstand behoben wurde
Allgemeine Geschäftsbedingungen Umzugstransport
1. Kündigung des Vertrages
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Stornierungsgebühr von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag in dem eine stundenweise Vergütung vorgesehen wurde, werden 8 Stunden als Stornierungsgebühr zu Grunde gelegt.
2. Transportversicherung
Transportleistungen werden nach § 451-451h HGB durchgeführt. Grundhaftung 620.00 €/m³ Ladevolumen. Ändert sich der zugrunde gelegte Ladungsumfang und/oder die Entfernung können sich die Kosten ändern.
3. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, insofern nicht anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel-und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
4. Beauftragung eines Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
5. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
6. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte, fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Auftragnehmer auszuzahlen.
7. Trinkgelder
Gezahlte Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
8. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
9. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.
10. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
12. Mißverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
13. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Gegenstände oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
14. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Bei Umzügen über 50 km Entfernung vom Firmensitz werden 50 % vom Nettopreis nach dem Beladen kassiert, bei Ankunft am Bestimmungsort die Restsumme. Die Rechnung wird Ihnen vor Ort ausgehändigt. Kommt der Absender seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern (§ 419 findet entsprechende Anwendung).
15. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
Häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten
Wenn die baulichen- und räumlichen Gegebenheiten es gestatten kann der Möbellift fast überall eingesetzt werden. Bäume und andere Hindernisse wie Vordächer, Laternen etc. dürfen den Auszug des Lifts nicht behindern.
Problematisch sind oft aufgesetzte Dachgeschosswohnungen, bei denen das Fenster/Balkongeländer nach hinten hin versetzt ist, also nicht bündig mit der Fassade nach oben hin verläuft. Grund: das obere Ende des Auszugs kann nicht nach hinten hin geknickt werden um den Anlegepunkt zu erreichen!
Falls Sie Interesse haben, können wir gerne auch einen vor-Ort-Check durchführen. Dieser isz für Sie kostenlos. Damit stellen Sie sicher, dass der Lifteinsatz problemlos stattfinden kann.
Eine Personenbeförderung mit dem Möbellift ist nicht zulässig!